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Ratgeber

Ummelden in Villingen-Schwenningen: Frist, Unterlagen und Ablauf

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am Von Die Umzugsmacher

Paar mit Umzugskartons beim Privatumzug in Villingen-Schwenningen

Kurz zusammengefasst: Nach dem Einzug in eine neue Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, auch bei einem Umzug innerhalb von Villingen-Schwenningen. Zuständig ist das Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, mit Servicezentren in Villingen (Rathausgasse 1) und Schwenningen (Marktplatz 1) sowie die Ortsverwaltungen der Stadtbezirke. Mitzubringen sind Ausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. Die Anmeldung ist kostenlos.

Nach dem Umzug steht ein Behördengang an, der gern vergessen wird: die Anmeldung der neuen Wohnung. Umgangssprachlich heißt das Ummelden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz und gilt für jeden, der eine neue Wohnung bezieht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo Sie sich in Villingen-Schwenningen anmelden, welche Unterlagen Sie brauchen und wann die Anmeldung online möglich ist. Alle Angaben stammen von der Stadt Villingen-Schwenningen (Stand: Oktober 2026).

Welche Frist gilt für das Ummelden?

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb von Villingen-Schwenningen umziehen, etwa von Villingen nach Schwenningen. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Das kann nach § 54 Bundesmeldegesetz mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig. Die Anmeldung am neuen Wohnort genügt.

Wo melde ich mich in Villingen-Schwenningen an?

Meldebehörde ist das Bürgeramt der Stadt, Abteilung Bürgerservice. Es hat zwei Servicezentren:

ServicezentrumAdresse
VillingenRathausgasse 1, 78050 Villingen-Schwenningen
SchwenningenMarktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen

Telefon: 07721 82-3333, E-Mail: buergerservice@villingen-schwenningen.de. Einen Termin können Sie online buchen. Daneben nennt die Stadt die Ortsverwaltungen der Stadtbezirke Herzogenweiler, Marbach, Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Rietheim, Tannheim, Weigheim und Weilersbach als Anlaufstellen für die Anmeldung.

Öffnungszeiten Bürgerservice

TagUhrzeit
Montag08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag und Sonntaggeschlossen

Die Öffnungszeiten können sich ändern. Prüfen Sie sie vor Ihrem Besuch auf der Seite des Bürgerservice.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • Ausweise der Familienangehörigen, die mit umziehen. Für Kinder ohne Kinderreisepass die Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn Sie eine Mietwohnung beziehen. Die Stadt stellt dafür ein ausfüllbares Formular bereit
  • Vollmacht, wenn Sie die Anmeldung für eine andere Person erledigen

Die Meldebehörde kann weitere Nachweise verlangen, zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Tipp: Bei der Anmeldung können Sie gleich die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen. So sparen Sie sich einen zweiten Termin.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Termin buchen online oder telefonisch beim Bürgerservice.
  2. Unterlagen mitbringen: Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Ausweise der Familie.
  3. Daten prüfen: Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck vor, den Sie unterschreiben.
  4. Meldebestätigung erhalten: Sie bekommen eine amtliche Meldebestätigung. Die Anmeldung kostet nichts.

Kann ich mich online ummelden?

In Baden-Württemberg wird die elektronische Wohnsitzanmeldung stufenweise eingeführt. Ob Villingen-Schwenningen den Dienst bereits anbietet, prüfen Sie auf der offiziellen Seite. Für die Online-Anmeldung brauchen Sie:

  • einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp
  • die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters

Ziehen Sie gemeinsam um, kann eine erwachsene Person Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder mit anmelden. Am Ende erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung.

Paar mit Umzugskartons beim Privatumzug in Villingen-Schwenningen

Häufige Fragen zum Ummelden in Villingen-Schwenningen

Wie lange habe ich Zeit, mich in Villingen-Schwenningen umzumelden?

Zwei Wochen ab dem Einzug in die neue Wohnung. Das gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt.

Wo kann ich mich in Villingen-Schwenningen ummelden?

Beim Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, in den Servicezentren Villingen (Rathausgasse 1) und Schwenningen (Marktplatz 1) oder bei der Ortsverwaltung Ihres Stadtbezirks. Termine können Sie online buchen.

Was kostet das Ummelden in Villingen-Schwenningen?

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist kostenlos.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

Personalausweis oder Reisepass, bei einer Mietwohnung die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters, die Ausweise mitziehender Familienangehöriger und gegebenenfalls eine Vollmacht.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die Anmeldung am neuen Wohnort genügt.

Kann jemand anderes die Anmeldung für mich erledigen?

Ja, mit einer Vollmacht. Die bevollmächtigte Person bringt zusätzlich die nötigen Unterlagen mit.

Quellen: Stadt Villingen-Schwenningen: Wohnsitz anmelden, Bürgeramt, Abt. Bürgerservice, Bundesmeldegesetz, Elektronische Wohnsitzanmeldung. Stand: Oktober 2026.

Erst umziehen, dann ummelden

Den Behördengang übernehmen Sie, den Umzug übernehmen wir. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot für Ihren Umzug in Villingen-Schwenningen.

Die Umzugsmacher
Adlerring 34, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 174 3333453
E-Mail: info@umzugsmacher-villingen.de

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